Familienrecht

Kein anderes Rechtsgebiet setzt mehr an Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl voraus. Familiäre Angelegenheiten sind nahezu immer höchst sensibles Terrain.

Schließlich ziehen sowohl erfreuliche wie weniger erfreuliche familiäre Anlässe rechtliche Folgen nach sich. Das betrifft Eheschließungen, die Geburt von Kindern, den gemein­samen Erwerb eines Hauses oder Schenkungen an Familienmitglieder. Genauso aber auch die resultierenden Pflichten bei der Obhut und Erziehung von Kindern, notwendig gewordene Trennungen oder die Folgen eines Todesfalls.

Mit unserem Selbstverständnis als Begleiter in allen Lebenslagen geben wir Klienten stets den angemessenen persönlichen Rückhalt. Be­sonderes Eingehen auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse – ergänzt mit juristischem Sachverstand und pragmatischen Lösungs­ansätzen – dürfen sie in jeder dieser Situationen voraussetzen.

Wir legen Wert auf Herz. Wir verwechseln Herz aber nicht mit Nachgiebigkeit. Wir beraten, betreuen und vertreten Klienten stattdessen engagiert in allen Facetten des Familienrechts. Wir begleiten durch sämtliche Phasen von Scheidungen. Mit dem gleichen Elan engagieren wir uns bei Aufteilungs-, Unterhalts- und Ob­sorgeverfahren.

In jahrelanger Praxis haben wir dabei ein weites Netzwerk an spezialisierten Sachver­ständigen, Steuerberatern und Kollegen in anderen Ländern geknüpft. Derartig unter­stützt, wird das sensible Terrain Familienrecht zu einem jederzeit menschlichen und vollends überschaubaren Gebiet.

Unser Leistungsangebot

  • Beratung über die rechtlichen Folgen einer Eheschließung
  • Beratung bei gemeinsamem Hauskauf
  • Vorbereiten und Durchführen von Schenkungen
  • Beratung über rechtliche Folgen bei familiären Todesfällen
  • Umfassende Beratung und Begleitung im Fall von Scheidungs-, Aufteilungs-, Unterhalts- und Obsorgeverfahren
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